Anmeldung zum Birker Karnevalszug 2012

Das aktuelle Anmeldeformular sowie wichtige organisatorische Informationen für alle Gruppen (mit oder ohne Wagen!), die im Birker Zug mitgehen, findet ihr unter Downloads.

Anmeldeschluss ist in diesem Jahr der 1. Februar 2012 ! 

Hilfe zu allen Fragen rund um die Organisiation bekommt ihr bei Manfred Böhmer, Tel. 02246 / 5031.
Ansprechpartner für alle technischen Fragen ist Rainer Sommerhäuser, Tel. 02247 / 912706.

Die Ausgabe des Wurfmaterials für die angemeldeten Zugteilnehmer erfolgt am
Freitag, den 17. Februar von 18:00 - 19:00 Uhr (vor der TuS-Fete) im Feuerwehrgerätehaus.

Hinweise für Ihre geplante Teilnahme am Karnevalszug in Birk am Karnevals-Sonntag

Werte Karnevals-Freunde!
Liebe Interessenten für die Teilnahme am Birker Karnevalszug!

Um sowohl Ihnen als auch uns die vorbereitenden Arbeiten für die Genehmigung zur Teilnahme Ihrer Gruppe/Ihres Fahrzeugs am Birker Karnevalszug zu erleichtern und vor allem, um unnötige (vor allem zeitliche) Schwierigkeiten kurz vor Karneval zu vermeiden, möchten wir Ihnen im Folgenden in kurzgefasster Form noch einmal aufschreiben, was für eine erfolgreiche Anmeldung Ihres Beitrags am Zug benötigt wird.

Dabei muss generell jedoch darauf hingewiesen werden, dass dies nur eine Hilfestellung unsererseits sein soll, rechtlich verbindlich sind nur die Hinweise, welche vom Rhein-Sieg-Kreis veröffentlicht wurden. Wir verweisen dazu auf die Homepage des Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de (Link zu den Vorschriften für Brauchtumsveranstaltungen des Kreises, dort finden Sie alle verbindlichen Angaben, auch Formulare, Listen usw.).

Wir hoffen jedoch, dass die folgenden Punkte ausreichend sind. Zusätzlich weisen wir noch auf eine wichtige technische Hilfe hin: für alle Fragen, welche Zugmaschinen und (vor allem landwirtschaftliche) Anhänger betreffen, gibt es eine sehr kompetente Hilfe in Form unseres Freundes Rainer Sommerhäuser, der Ihnen, wie in den vergangenen Jahren mit seinem Fachwissen sicher gern weiterhilft.

Damit aber zu den Einzelheiten:

  • Fußgruppen:
    Auch wenn Sie „nur“ eine Fußgruppe melden, benötigen wir natürlich die förmliche Anmeldung (das Formblatt ist ebenfalls hier herunterladbar); diese beinhaltet lediglich die Anzahl der teilnehmenden Personen, das genaue Motto (das erleichtert uns die Aufstellung eines möglichst schönen und abwechslungsreichen Zugs), die Angabe, ob Sie Bollerwagen, Fahrräder usw. mitführen und vor allem, ob Sie musikalische Begleitung haben (um eine gegenseitige „Geräusch-Beeinflussung“ zwischen den Gruppen zu vermeiden).
    Zur Klarstellung: Aufsitz-Rasenmäher (auch ohne Mähvorrichtung), Quads, Karts und andere Kleinfahrzeuge sind nicht zugelassen; bitte fragen Sie uns nicht, warum das so ist, und beginnen Sie keine Debatten, wir können darauf nicht antworten, weil wir es auch nicht wissen. Auch Tiere sind im Birker Zug nicht erlaubt! Mopeds und Mofas sind ebenfalls absolut unerwünscht, wobei wir in erster Linie an die Geruchs-, aber auch die Geräuschbelästigung von vor und hinter Ihnen gehenden Gruppen denken.
     
  • PKW’s und Lieferwagen als Bagagewagen:
    Für diese Fahrzeuge benötigen wir von Ihnen bei der Anmeldung eine Kopie vom Kfz-Schein mit gültigem TÜV-Stempel. Dazu benötigen wir ein Schreiben der Versicherung, aus welchem hervorgeht, dass das Fahrzeug für die Teilnahme an unserem Zug (Datum!) eine Deckungszusage erhält, da dies’ im Versicherungs-Sinn eine Zweckentfremdung darstellt. Dieses Schreiben wird von allen Versicherungen ohne Probleme und kostenlos ausgestellt (so war es wenigstens in den vergangenen 20 Jahren), allerdings kann das einige Zeit dauern! Also: rechtzeitig beantragen!
    PKW-Anhänger usw.:
    Diese müssen in jedem Fall ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein. Auch für diese Anhänger ist die o.g. Deckungszusage der Versicherung erforderlich (fragen Sie uns auch hierzu bitte nicht, wofür das nötig ist!). Personenbeförderung auf diesen Anhängern ist natürlich nicht erlaubt!
     
  • Kombination landwirtschaftlicher Trecker (grüne Nummer) mit landwirtschaftlichem Anhänger (normalerweise ohne separate Zulassung):
    Für diese Standard-Kombination unseres Zugs benötigen wir:
    ...für den Trecker eine Kopie des Kfz-Scheins mit gültigem TÜV-Stempel; dazu, genau wie oben, Deckungszusage der Versicherung. Wenn Sie auf dem Anhänger Personenbeförderung planen, achten Sie bitte darauf, dass diese im Schreiben der Versicherung enthalten ist! Achten Sie dabei bitte auch auf die Anzahl der genehmigten Personen. Normalerweise schränkt die Versicherung diese nicht ein, manchmal schreibt sie jedoch „8 Personen“ (dies ist offensichtlich eine Standardzahl). Sollten Sie jedoch mehr Personen auf Ihrem Wagen befördern wollen, müssen Sie sich darum bemühen, dass diese Zahl genehmigt wird, oder dass die Zahl aus dem Schreiben verschwindet. Übrigens: auf An- und Abfahrt ist auch die „genehmigte Personenbeförderung“ nicht zugelassen!
    ...für den zulassungsfreien (landwirtschaftlichen) Anhänger benötigen wir die ABE, die sogenannte „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Diese ist, auch bei uralten Fahrzeugen, hoffentlich noch im Besitz des Landwirts; ansonsten hilft sicher Rainer Sommerhäuser.
     
  • Nun zu den Aufbauten dieser landwirtschaftlichen Fahrzeuge:
    Solange in die eigentliche Konstruktion des Fahrzeugs nicht eingegriffen wird und es sich um "Aufbauten der normalen Art" handelt, also (mindestens) 1.000 mm hohes Geländer, ggf. ein nicht zu hohes Dach, keinerlei seitliche Anbauten, lediglich eine Leiter oder Treppe nach hinten (in keinem Fall nach vorn!), ist eine spezielle TÜV-Abnahme des Wagens und der Kombination nicht erforderlich. Detailmaße für Treppen und Leitern, Abdeckungen der Räder (höchstens 30 cm vom Boden!), Details zu Kupplungen und Schere (Einschlagwinkel) usw. entnehmen Sie bitte den Bauanleitungen auf den Seiten des Kreises (z.B. Merkblatt bzw. Praktische Hinweise). Oder: Nicht verzagen, Rainer fragen! Falls Sie jedoch ein ganz besonderes Gefährt mit speziellen Auf- oder Anbauten bauen wollen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie eine TÜV-Abnahme benötigen. Diese bedeutet üblicherweise kein riesiges Problem, braucht aber natürlich Zeit und kostet logischerweise Geld.
      
  • Für alle anderen Kombinationen, z.B. Trecker mit LKW-Anhänger (auch Tieflader), LKW mit Anhänger usw. erkundigen Sie sich bitte bevor Sie planen (geschweige denn bauen) beim TÜV oder Rainer Sommerhäuser. Hier sind technische Fragen der Anhängelast, Bremslasten usw. aber auch Zulassungen, Versicherungen, Fragen zur Personenbeförderung usw. wichtig, so dass von unserer Seite keine generellen Hinweise gegeben werden können oder sollen. Wir benötigen in jedem Fall wieder für Zugmaschine und Anhänger (der in dem Fall üblicherweise zugelassen ist) Kfz-Schein mit TÜV-Stempel sowie Versicherungs-Deckungszusage. Dazu kommt dann ggf. eine TÜV-Abnahme der Kombination.
     
  • Wollen Sie mit einem nicht zugelassenen Zugfahrzeug oder Lkw an der Veranstaltung teilnehmen, muss für den entsprechenden Zeitraum ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
     
  • Im Fall der gemieteten oder geliehenen professionellen Karnevals-Anhänger (Prinzenwagen, Komitee-Wagen usw.) achten Sie bitte darauf, dass die in dem Fall immer erforderliche TÜV-Genehmigung noch gilt (fragen Sie bitte bereits bei der Anmietung danach). Achten Sie auf Auflagen, die der Prüfer ggf. bzgl. der Zugmaschine gemacht hat. Übrigens: Diese normalerweise übergroßen Wagen verlangen dann vier Wagenengel!  

So, wir hoffen, dass wir Sie nicht über Gebühr strapaziert haben, hoffen jedoch, dass alle wichtigen Fragen beantwortet wurden. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass nur die Schriftsätze vom Kreis rechtsverbindlich sind, und dass technische Fragen am Besten von Rainer Sommerhäuser beantwortet werden können. Und nun: viel Spaß beim Bauen bzw. Vorbereiten mit einem frühzeitigen

Birk Alaaf!!!

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